Die Jägerprüfung ist bestanden.
Hier finden sich unsere erfolgreichen Absolventen, die neuen Jungjäger!
Wie es nach der Prüfung weitergeht, und wie Ihr den den Jagdschein löst erfahrt Ihr ebenfalls hier.
Jetzt startest Du bald ins Jägerleben. Doch bevor es endlich losgehen kann, musst Du noch Deinen Jagdschein bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen. Die für Dich zuständige untere Jagdbehörde ist auf Kreisebene angesiedelt. Was braucht man alles für den Jagdschein?
Zur Beantragung des Jagdscheins brauchst Du folgende Dokumente:
All diese Dokumente müssen nach bestandener Jägerprüfung zu Deiner unteren Jagdbehörde. Zusätzlich stellst Du den Antrag auf Erteilung des ersten Jahresjagdscheines. Meist geht das alles per Post. Die Ausstellung des Jagdscheines erfolgt dann meist binnen weniger Tage oder Wochen. Idealer Weise beantragst Du ihn gleich auf drei Jahre. Achtung: Hierzu musst Du auch die Jagdhaftpflichtversicherung auf drei Jahre abschließen.
Die bestandene Jägerprüfung ist erst der Anfang im Jägerleben. Die Grundlage für alles weitere. Ähnlich wie beim Führerschein. Doch nach der Prüfung gehts erst richtig los! Damit Du Deine vollumfängliche Handlungssicherheit erlernst, musst Du Dich als Jungjäger weiterbilden. Ideal sind hierfür die passenden Praxisseminare für die weitere praktische Ausbildung. Sei es der Fangjagdschein, Die Grundlagen der Gesellschaftsjagd als Jagdleiter ( Jagdplanung) oder Gast auf der ersten Jagd ( Jagdeinladung), das fachgerechte Aufbrechen, Zerlegen und Verarbeiten von Wild oder die erste geminsame Jagd unter Professioneller Führung (Jagen lernen). Ebenso wie Seminare zur Krähenjagd, zur Blattjagd, das Anschussseminar oder die Trophäenpräparation. Auch in diesem wichtigen Segment der Weiterbildung stehen wir Dir mit einem vielfältigen Seminarprogramm zur Seite. Diese Seminare bieten wir mit unserem Partner, dem Landesjagdverband Schleswig- Holstein an. Mitglieder erhalten 15% Rabatt auf viele Seminarpreise. Das Erste Jahr der Mitgliedschaft im LJV ist für Jungjäger übrigens kostenlos! Also: Jägerprüfung bestanden- Mitglied werden und Seminare besuchen!
Mit der bestandenen Jagdprüfung und Deinem Jagdschein in den Händen möchtest Du jagen gehen. Hierzu möchtest Du Deine erste Jagdwaffe kaufen.
Du gehst dazu mit Deinem gelösten Jagdschein zum Büchsenmacher. Dort suchst Du das für Dich passende Büchsen- oder Flinten Modell aus. Gegen Vorlage Deines Jagdscheines Kannst Du diese Waffe dort kaufen.
Deine neue Waffe musst Du binnen 14 Tagen bei Deiner Waffenbehörde eintragen lassen. Hierzu sendest Du den Waffenbrief der erworbenen Waffe mit dem Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an Deine Waffenbehörde. Das ist nur selten die selbe Behörde wie die Jagdbehörde. Dann erhältst Du deine erste Waffenbesitzkarte mit der darin eingetragenen Waffe. Die Waffenbehörde wird von dir nach bestandener Jägerprüfung und Beantragung der WBK fordern, ihr den Nachweis der sicheren und ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung zu erbringen. Dies geht in den meisten Fällen über den Kaufbeleg und ein Foto vom Aufstellort.
Für die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung benötigst Du einen Tresor der entsprechenden Widerstandsklasse. In allen aktuellen Klassen darfst Du eine unbegrenzte Anzahl Jagdwaffen und Munition aufbewahren. In Klasse 0 unter 200kg dürfen maximal 5 Kurzwaffen, über 200kg maximal 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden. In Klasse 1 Ist die Anzahl der Lang- und Kurzwaffen unbegrenzt. Munition darf darin ebenfalls gelagert werden.
Wir empfehlen die Firma Bremer Tresore.
Hier erhaltet Ihr mit dem Code: "Jungjäger-069439" 4% Rabatt. Bremer Tresore liefert zuverlässig und vorallem Vertrauenswürdig! Ideal sind elektronische Zahlenschlösser- aus Erfahrung ... können Waffenschrankschlüssel sehr schnell verloren werden. Die Angaben der Waffenanzahl der Tresorhersteller wird meist an Bockflinten gemessen. Bei Büchsen mit Optik etc. reduziert sich die Kapazität der Tresore schnell. Kaufe also weitsichtig und lieber nicht zu klein!
Und was prüft der Verfassungsschutz beim Jagdschein? Es dauert in der Regel wenige Tage bis zu mehreren Wochen, bis Du den Jagdschein bekommst. Ähnlich wie in der Prüfung, in der Du die schriftlich Prüfung, die Schießfprüfung und die mündlich praktische Jägerprüfung absolvierst, läuft es auch bei der Behörde. Die untere Jagdbehörde nimmt Deine Dokumente entgegen. Sie muss nun sicher gehen, dass nichts gegen Dich vorliegt. Wäre dies der fall, müsste die Jagdbehörde die Ausstellung verweigern. Die Behörde holt nun folgende Informationen ein: das Polizeiliche Führungszeugnis. Dieses muss Dich natürlich als straffrei ausweisen. Verurteilungen zu 1x 60 Tagessätzen oder 2x 20 Tagessätzen beispielsweise führen dazu, dass der Jagdschein wegen Unzuverlässigkeit verweigert wird. Weiterhin wird eine Verfassungsschutzabfrage durchgeführt. Auch hier darf nichts vorliegen, dass die Annahme rechtfertigt, dass Du nicht zuverlässig bist! Dann gibts endlich den Jagdschein.
Du hast noch keinen Jagdschien? Wir freuen uns, Dich in einem unserer Kurse kennen zu lernen!
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