Erfolgreich bringen wir Jugendliche in unseren Jagdschein Ferienkursen zum Jugendjagdschein!
Der Jugendjagdschein erlaubt es Personen, die 16 Jahre alt sind, in Begleitung zu jagen.
Die vollwertige Jägerprüfung darf bereits mit 15- ein-halb Jahren abgelegt werden.
In den Schulferien zum Jugendjagdschein! Wir bieten sowohl Intensiv-, als auch onlinekurse zum Jugendjagdschein in den Ferienzeiten an.
Der Intensivkurs zum Jugendjagdschein dauert 16 Tage inklusive der Prüfungstage.
Der Onlinekurs zum Jugendjagdschein dauert nur 9 Tage inklusive der Prüfungstage.
Der Unterschied beider Kursvarianten liegt lediglich an der Art der Vorbereitung. Im Intensivkurs lernst Du im Vorfeld mit unserem Lernmaterial. Dieses Selbststudium erfordert etwa 40 Stunden. Im Präsenzkurs wird das erlernte dann vor Ort bei unseren, im Jagdlichen Handwerk geprüften Referenten, im Unterricht ergänzt und gefestigt.
Im Onlinekurs lernst Du die gesamte Theorie im Vorfeld zu Hause- on demand. Hierzu benötigst Du ca. 130 Stunden. Zu Beginn der Zweiten Woche haben alle das selbe Theoriewissen. Dann beginnt die Praxiswoche. Dabei erlernst Du neben dem Schießen auch die Waffenhandhabung und das Aufbrechen sowie die Revierpraxis. Weiterhin machen wir mit Dir eine gezielte Prüfungsvorbereitung. So gehts Du sicher vorbereitet in unsere Jägerprüfung. Diese ist deutschlandweit anerkannt und findet an den letzten drei Kurstagen statt!
Der tägliche Unterricht beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen 18:00 Uhr, abhängig vom Tagesprogramm.
Bei uns arbeitet ausschließlich Fachpersonal des Jagdlichen Handwerks, alle Ausbilder verfügen über die JuLeika für die Arbeit mit Minderjährigen.
Kosten Ferien- Intensivkurs
2.790,-€*
* Inkl. MwSt.; zzgl. 200 € staatlicher Prüfungsgebühr, sowie Unterkunft- und Verpflegungskosten
Kosten Ferien- Onlinekurs
2.741,-€*
* Inkl. MwSt.; zzgl. 249 € E-Learning , 200 € staatlicher Prüfungsgebühr, sowie Unterkunft- und Verpflegungskosten
In folgender Buchungstabelle finden sich alle Jagdschein Ferienkurse, deren Präsenzzeit in den Schulferien stattfinden.
Unter "Mehr Infos" finden sich die Zeiten der Schulferien aller Bundesländer, in denen der jeweilige Jagdkurs für minderjährige liegt.
"Standort" bezeichnet lediglich den Ort des erten Kurstages. Natürlich dürfen jugendliche jedoch auch jeden anderen unserer Kurse besuchen!
Den Jugendjagdschein in den Ferien zu machen, ist der Traum vieler Jugendlicher und Eltern. Speziell hierzu haben wir unsere Jagdschein Ferienkurse. Wir bieten Jagdschein Intensivkurse und Jagdschein Onlinekurse in den Schulferien aller Bundesländer an. Ganz gleich ob Schleswig-Holstein, Hamburg, Bayern, Baden- Württemberg oder Niedersachsen. Wir ermöglichen es Jugendlichen, den Jagdschein in den Schulferien zu machen. Gern lassen Eltern Ihre Kinder zum Jagdschein Ferienkurs bei uns, während sie selbst weiter in den Urlaub gen Norden fahren. Doch auch ein zeitgleicher Familienurlaub bietet sich an. Hierzu bietet das Hotel des Gut Basthorst wunderschöne Ferienwohnungen. Diese mieten unsere Kunden zu Sonderkonditionen.
Was ist ein Jugendjagdschein? Der Jugendjagdschein ist ein Jagdschein für Jugendliche. Er erlaubt dem minderjährigen Inhaber, die Jagd in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person auszuüben. Die Jagdausübung in Begleitung ermöglicht dem Jungendjagdscheininhaber das ruhige Lernen unter fachlicher Leitung. Dadurch können wichtige und sicherheitsrelevante Situationen gefahrlos unter Aufsicht erlernt werden. Oft sind es genau die Situationen, die Jugendliche so erst richtig einzuschätzen lernen, um später sicher zu jagen.
Je früher sich diese jagdlichen Fähigkeiten beim interessierten entwickeln können und mit dem Jugendjagdschein gefördert werden, desto leichter wird der Einstieg in die Welt der Jagd. Jeder Jugendliche darf die Jägerprüfung ablegen, wenn er oder sie mindestens 15,5 Jahre alt ist. Die Ausbildung erfolgt im Vorfeld, hierzu haben wir neben unseren monatlichen Kursen auch Kurse speziell in den Ferienzeiten nahezu aller Bundesländer terminiert- jeweils mit verbindlicher Jägerprüfung. Mit dem vollendeten sechzehnten Lebensjahr dürfen Jugendliche dann den Jugendjagdschein lösen. Hiermit dürfen Sie dann als Jungjäger in Begleitung die Jagd ausüben. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Das heißt, dass sie aus Sicherheitsgründen ebenfalls die Jägerprüfung bestanden haben und den Jagdschein besitzen soll. Personen, denen der Jagdschein entzogen oder versagt wurde, sind keine geeigneten Begleitpersonen. Die Begleitperson des Jägers mit Jugendjagdschein kann grundsätzlich die geeignete Erziehungsberechtigte Person sein. Andernfalls benötigt der Begleiter eine schriftliche Beauftragung der Erziehungsberechtigten. Der Jugendliche mit Jugendjagdschein darf nur in direkter Begleitung der jagdlich erfahrenen Person jagen. Somit ist eine unmittelbare Begleitung notwendig. Ruf- oder Sichtweite reichen nicht aus, da hier kein direktes Einwirken möglich ist.
Inhaber des Jugendjagdscheines unterliegen besonderen gesetzlichen Vorgaben, die strikt einzuhalten sind. So wird sichergestellt, dass die Jugendlichen gefahrlos in das Jagdhandwerk eingeführt werden und gerade bei schwierigen Entscheidungen in unbekannten Situationen nicht allein gelassen werden. Hierfür muss der Begleiter jedoch auch gewisse Vorgaben erfüllen, um als geeignet zu gelten, Jugendjäger mit Jugendjagdschein begleiten zu dürfen.
Wer darf jugendliche Jäger ausbilden?
Für die Ausbildung von Jugendlichen zum Jugendjagdschein müssen die Ausbilder über eine fachliche Eignung verfügen. Darüber hinaus ist für die Arbeit mit Jugendlichen eine JuLeiKa (Jugendleiterkarte) erforderlich. Alle unsere Ausbilder sind im Handwerk geprüft und verfügen über die JuLeika, sowie sämtliche Ausbildereignungsprüfungen.
Wann dürfen Jugendliche die Jägerprüfung machen?
Jugendliche dürfen die deutsche Jägerprüfung bei uns mit 15-einhalb Jahren ablegen. Zuvor erfolgt die gesetzeskonforme Jagdausbildung in einem Online-, Intensiv- oder Wochenendkurs.
Jugendliche Jungjäger unterliegen besonderen Beschränkungen: Keine eigenen Waffen und Munition, keine Teilnahme an Gesellschaftsjagden, Jagdausübung nur in Begleitung!
Jugendjagdscheininhaber dürfen die Jagd in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person ausüben. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Jugendliche mit komplizierten Situationen nicht allein ist und direkt Hilfe bekommen kann. Jugendjagdscheininhaber bekommen noch keine Waffenbesitzkarte und dürfen noch keine eigenen Waffen oder Munition erwerben. Um Jagen zu gehen, dürfen sie sich Jagdwaffen zur begleiteten Jagdausübung ausleihen. An Gesellschaftsjagden dürfen Jungjäger mit Jugendjagdschein noch nicht als Schütze teilnehmen.
Das liegt am höheren Gefahrenpotenzial, welches Jugendliche mit Jugendjagdschein teilweise aufgrund der vergleichsweise noch geringen Erfahrung im Umgang mit rasanten Drückjagdsituationen und den notwendigen schnellen Entscheidungen noch nicht sicher einschätzen können. Andernfalls kann es im schlimmsten Fall zu unbeabsichtigten Gefährdungen von Menschen und Jagdhunden kommen. Weiterhin wären verstoße gegen die Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit denkbar. Ab vierzehn Jahren dürfen Jugendliche jedoch bereits als Treiber mitgehen. So darf auch der Jugendjagdscheininhaber als Treiber oder Helfer an Gesellschaftsjagden teilnehmen, aber eben noch nicht als Schütze.
Inhaber des Jugendjagdscheines dürfen wie beschrieben nicht als Schütze an Gesellschaftsjagden teilnehmen. Aber was ist eine Gesellschaftsjagd? Den Begriff Gesellschaftsjagd definieren die Bundesländer unterschiedlich, da das Jagdgesetz Ländersache ist. Im Bundesjagdgesetz findet sich keine einheitliche Definition. In Niedersachsen ist es im gesetzlichen Sinne eine Gesellschaftsjagd, wenn daran mehr als drei zusammenwirkende Schützen teilnehmen. Helfer und Treiber werden hier nicht eingerechnet. Diese Regelung wird für die meisten Bundesländer herangezogen. Inhaber des Jugendjagdscheins dürfen als Schütze also nur an der Einzeljagd teilnehmen. Dies wären beispielsweise 2 Schützen, der Jugendjagdschein- Jäger mit seinem vorgeschriebenen Begleiter sowie einige Treiber und Hundeführer mit ihren Jagdhunden. Hierdurch können, sofern diese Regelungen eingehalten werden, die Baujagd sowie kleine Vorstehtreiben, Streifen oder auch ganz kleine Riegeljagden oder Stöberjagden mit dem Jugendjagdschein bestritten werden. Die gesetzliche Vorgabe: 3 Schützen, die zusammenwirken, darf der Jagdleiter jedoch nicht überschritten!
Jugendjagdscheininhaber sind immer Jungjäger. Jedoch sind Jungjäger nicht zwingend jugendlich. Jungjäger ist die Bezeichnung für alle Jäger in den ersten drei Jahren nach Bestehen der Jägerprüfung. Unabhängig vom Alter. Um Jungjäger zu werden, muss der Bewerber nach Besuch eines Vorbereitungskurses (Onlinejagdkurs, Wochenendkurs oder Intensivjagdkurs) die Jägerprüfung bestehen. Mit bestandener Jägerprüfung kann der erfolgreiche Prüfling dann den Jagdschein lösen und als frisch gebackener Jungjäger im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auf die Jagd gehen. Die Jugendjagdscheine werden nicht auf die Jagdpachtfähigkeit angerechnet. Hierzu müssen nach dem Jugendjagdschein drei volle Jahresjagdscheine als Volljähriger gelöst gewesen sein sowie aktuell der vierte gelöst sein.
Für die erfolgreiche und zuverlässige Ausbildung von Jugendlichen zum Jugendjagdschein verfügen wir als Ausbilder nicht nur über die fachliche Eignung, sondern auch über die Ausbildereignung im Handwerk (Notwendig, um in Handwerksberufen Lehrlinge auszubilden) und die JuLeica (Jugendleiter Karte). Unabhängig vom Alter ist es ideal, die ersten jagdlichen Schritte im Jagdbetrieb als Jungjäger in Begleitung zu machen. Auch hierzu bieten wir passende Seminare an.
Der Jugendjagdschein wird Jugendlichen ausgestellt, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet und die Jägerprüfung bestanden haben. Der Jugendjagdschein ist im Prinzip ein eingeschränkter Jagdschein, der dem Inhaber erlaubt, die ersten jagdlichen Erfahrungen in erfahrener Begleitung unter bestimmten Einschränkungen zu machen. Die unter Jagdbehörde des Heimatkreises stellt den Jugendjagdschein aus. Hierzu muss der Bewerber das Prüfungszeugnis der bestanden Jägerprüfung vorlegen. Ferner muss ein Passbild sowie der Nachweis der abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung vorliegen. Die untere Jagdbehörde fragt das Führungszeugnis sowie den Verfassungsschutz ab und stellt sicher, dass der Antragsteller geeignet ist, den Jugendjagdschein zu bekommen. Liegen keine Bedenken seitens der Behörde vor, wird der Jugendjagdschein ausgestellt.
Der Jugendjagdschein gilt ab der Ausstellung mit dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zum Umschreiben in den vollwertigen Jagdschein mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Diese Umschreibung muss bei der Jagdbehörde erfolgen. Die Jägerprüfung selbst ist für Jugendliche und Erwachsene absolut gleich. Mit dem Lösen des normalen Jahresjagdscheines mit erreichter Volljährigkeit darf der Inhaber dann auch eigene Waffen erwerben und erhält seine Waffenbesitzkarte.
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