Was ist ein Jagdschein?
Der Jagdschein erlaubt dem Inhaber die Jagd innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auszuüben.
Um den ersten Jagdschein lösen zu können, ist das erfolgreiche Absolvieren der Jägerprüfung notwendig. Um die Jägerprüfung erfolgreich ablegen zu können, ist der Besuch eines Vorbereitungskurses einer Jagdschule notwenig. Das Prüfungszeugnis ist, ebenso wie der später gelöste Jagschein, deutschlandweit anerkannt. Ein Wohnortwechsel zu einer Jagdschule oder zu einem Prüfungsort sind nicht notwendig.
Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt. Zur Ausstellung bedarf es der bestanden Jägerprüfung, einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung sowie der notwendigen persönlichen Zuverlässigkeit, welche anhand des Führungszeugnisses nachgewiesen wird.
Der Jagdschein kann bei erfüllten Voraussetzungen an Personen ab 18 Jahren ausgestellt werden. Bereits mit 16 Jahren kann der Jungendjagdschein erlangt werden. Die Voraussetzungen sind gleich.
Was ist ein Jagdschein?
Der Jagdschein erlaubt dem Inhaber die Jagd innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auszuüben.
Um den ersten Jagdschein lösen zu können, ist das erfolgreiche Absolvieren der Jägerprüfung notwendig. Um die Jägerprüfung erfolgreich ablegen zu können, ist der Besuch eines Vorbereitungskurses einer Jagdschule notwenig. Das Prüfungszeugnis ist, ebenso wie der später gelöste Jagschein, deutschlandweit anerkannt. Ein Wohnortwechsel zu einer Jagdschule oder zu einem Prüfungsort sind nicht notwendig.
Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt. Zur Ausstellung bedarf es der bestanden Jägerprüfung, einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung sowie der notwendigen persönlichen Zuverlässigkeit, welche anhand des Führungszeugnisses nachgewiesen wird.
Der Jagdschein kann bei erfüllten Voraussetzungen an Personen ab 18 Jahren ausgestellt werden. Bereits mit 16 Jahren kann der Jungendjagdschein erlangt werden. Die Voraussetzungen sind gleich.
Der Jugendjagdschein ist ein Jagdschein für Personen unter 18 Jahren, die das 16 Lebensjahr vollendet haben. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden und auch nur zur Jagd in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person. Hierdurch können bereits selbst sehr früh unter sicherer Führung Erfahrungen mit der Jagd gemacht werden. Inhaber des Jugendjagdscheines dürfen selbst jedoch keine Waffen besitzen.
Welche Jagdscheine gibt es noch?
Der "normale" Jagdschein kann als Jahresjagdschein für ein-, zwei-, oder drei Jahre, sowie als Tagesjagdschein (14 Tage) ausgestellt werden; Selbiges gilt auch für den Jugendjagdschein. Weiterhin gibt es noch den Ausländerjagdschein für Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und den Falknerjagdschein um die Beizjagd mit Greifvögeln ausüben zu dürfen. der Falknerjagdschein setzt die normale Jägerprüfung voraus und wird durch das zusätzliche ablegen der Falknerprüfung erlangt.
Sie verbringen Ihre Freizeit gern in der Natur, fühlen sich mit ihr verbunden, möchten mehr über die Zusammenhänge der Lebensräume erfahren und wollen sich aktiv für den Naturschutz einsetzen? Sie denken, die Jagd als ureigener, ehrlichster und moralisch korrektester Fleischerwerb könnt Ihnen Freude bereiten? Sie möchten dieses hochwertigste und absolut gesunde Lebensmittel selbst gewinnen und zubereiten? Wenn Sie eine dieser Fragen mit "Ja" beantwoten, ist der Jagdschein genau das Richtige für Sie.
Angehende Jagdscheininhaber müssen sich jedoch auch immer über die mit dem Besitz einhergehende Verantwortung bewusst machen. Die Jagd ist ein uraltes Handwerk, dieses muss angemessen erlernt werden. Beim Profi des jagdlichen Handwerks, dem Revierjagdmeister. Mit dem erlernten Handwerk dürfen die uns anvertrauten Wildtiere bejagt und gehegt werden. Das damit einhergehende Moralverständnis, die sogenennte Waidgerechtigkeit, ist ein Selbstverständnis der Jäger.
Der Jäger darf auf der Jagd, also bei der direkten Jagdausübung im Revier, Waffen führen und mit ihnen auf Wild schießen.
Durch die Sachkunde, welche der Jäger in der Jägerprüfung unter Beweis stellt, hat er das Privileg, die Lebend- und Totbeschau des Wildes durchzuführen und das Wild, sofern dieses keine Auffälligkeiten aufweist, dem Handel zuzuführen.
Ein eigenes Jagdrevier darf der Jäger erst pachten, wenn er mindest drei Jahres- Jagdscheine gelöst hatte und aktuell einen vierten gelöst hat. Er ist somit in der vorherigen, drei-jährigen „Lernphase“ auf Jagdgelegenheiten und Jagderlaubnisscheine angewiesen. Jagderlaubnisscheine kann ein Pächter oder ein Eigenjagdbesitzer entgeltlich- oder unentgeltlich ausstellen. Mit dem Recht die Jagd auszuüben ist auch die Pflicht zur Hege verbunden. Der Jäger ist somt verpflichtet, dem Wild in Notsituationen zu Helfen. Notsituationen sind Beispielsweise Futternot im Winter oder nach Waldbränden, weiterhin bedeutet Hege auch alte und kranke Tiere aus dem Bestand zu entnehmen oder sie nach Unfällen mit Fahrzeugen zu erlösen und gegebenenfalls vorher nachzusuchen. Die Hegepflicht bezieht sich nur auf Wild; Wild ist im § 2 des Bundesjagdgesetz definiert. Nicht alle freilebenden Tiere zählen somit zum Wild.
Der Jäger darf auf der Jagd, also bei der direkten Jagdausübung im Revier, Waffen führen und mit ihnen auf Wild schießen.
Durch die Sachkunde, welche der Jäger in der Jägerprüfung unter Beweis stellt, hat er das Privileg, die Lebend- und Totbeschau des Wildes durchzuführen und das Wild, sofern dieses keine Auffälligkeiten aufweist, dem Handel zuzuführen.
Ein eigenes Jagdrevier darf der Jäger erst pachten, wenn er mindest drei Jahres- Jagdscheine gelöst hatte und aktuell einen vierten gelöst hat. Er ist somit in der vorherigen, drei-jährigen „Lernphase“ auf Jagdgelegenheiten und Jagderlaubnisscheine angewiesen. Jagderlaubnisscheine kann ein Pächter oder ein Eigenjagdbesitzer entgeltlich- oder unentgeltlich ausstellen. Mit dem Recht die Jagd auszuüben ist auch die Pflicht zur Hege verbunden. Der Jäger ist somt verpflichtet, dem Wild in Notsituationen zu Helfen. Notsituationen sind Beispielsweise Futternot im Winter oder nach Waldbränden, weiterhin bedeutet Hege auch alte und kranke Tiere aus dem Bestand zu entnehmen oder sie nach Unfällen mit Fahrzeugen zu erlösen und gegebenenfalls vorher nachzusuchen. Die Hegepflicht bezieht sich nur auf Wild; Wild ist im § 2 des Bundesjagdgesetz definiert. Nicht alle freilebenden Tiere zählen somit zum Wild.
Alle Waffen müssen binnen einer 2-wöchigen Frist in der Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Ebenfalls erfolgt die Eintragung in das Zentrale Waffenregister.
Wozu dient der Jagdschein?
In Deutschland wird nach dem Reviersystem gejagt.
Das Jagdrecht ist untrennbar mit Grund und Boden verbunden und steht immer dem Grundeigentümer zu. Es ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet, Tiere die dem Jagdrecht unterligen zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Jagdausübung bedeutet hier, dass das Wild aufgesucht, ihm nachgestellt und es erlegt oder gefangen werden darf. Untrennbar mit dem Jagdrecht ist die Hegeverpflichtung verbunden. Durch die Hege soll ein an die landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnisse angepasster, artenreicher und gesunder Wildbestand erhalten werden. Hierzu sind auch die Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu pflegen. Die land- forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden sind zu vermeiden.
Bei der Jagdausübung ist stets das ungeschriebene Gesetz der waidgerechtigkeit zu beachten.
Ab einer Mindestgröße des Besitztums von 75 und mehr Hektar darf der Grundeigentümer das Jagdausübungsrecht auf seinem Land ausüben. Eigentümer kleinerer Grundflächen sind Pflichtmitglieder in einer Jagdgenossenschaft, welche das Jagdausübungsrecht an einen Jäger mit gültigem Jagdschein verpachtet.
Entscheiden SIe sich für eine hochwertige Ausbildung bei der Jagdschule v. Fürstenberg und machen den Jagdschein in einem zwei Wochen Intensivkurs oder im Individuellen Einzelunterricht.
Die Jagdschule v. Fürstenberg steht für eine qualitativ hochwertige und praxisnahe Ausbildung, welche Ihnen den besten Start in Ihr Jägerleben ermöglicht!
Jagdschule v. Fürstenberg
Gut Basthorst
Roman v. Fürstenberg
T 0160 903 71 526